Allgemeines - Geltungsbereich
Unsere
Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich: entgegenstehende oder von
unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen
wir nicht an, es sei denn wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer
Geltung zugestimmt. Alle Vereinbarungen die zwischen uns und dem Kunden
zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem
Vertrag schriftlich niedergelegt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur
gegenüber Unternehmen im Sinn von § 310 1 BGB.
Angebot - Angebotsunterlagen
An
Abbildungen, Zeichnungen Kalkulationen und sonstige Unterlagen behalten
wir uns Eigentum- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche
schriftlichen Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind. Vor
ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer
ausdrücklichen-schriftlichen Zustimmung.
Preise - Zahlungsbedingungen
Sofern
sich aus den Auftragsbedingungen nichts anderes ergibt, gelten unsere
Preise ab einem Warenwert von 256,- Euro frei Haus. Die gesetzliche
Mehrwertsteuer ist in nicht in unseren Preisen eingeschlossen: sie wird
in
gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung
gesondert ausgewiesen. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer
schriftlicher Vereinbarung. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung
nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto innerhalb von 28 Tagen
ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln
betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges.
Lieferzeit
Der
Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller
technischen Fragen voraus. Im Übrigen handelt es sich bei den von uns
angegebenen Lieferterminen nicht um Fixtermine, es sei den dies ist
ausdrücklich zugesagt. Die Lieferzeit wird vom Tag der
Auftragsbestätigung bis zur Ablieferung frei haus berechnet. Hierfür
ist das Datum des Frachtbriefes maßgebend. Die Einhaltung unserer
Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße
Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht-
erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Kommt der Kunde in
Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige
Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt den von uns insoweit
entstandenen Schaden Einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt
zu verlangen.
Gefahrenübertragung – Verpackungskosten
Sofern
sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung
frei Haus vereinbart. Für die Rücknahme von Verpackungen gelten
gesonderte Vereinbarungen. Sofern der Kunde es wünscht werden wir die
Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken: die insoweit
anfallenden Kosten trägt der Kunde.
Mängelhaftung
Mängelansprüche
des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach §377 HGB geschuldeten
Untersuchungen- und Rügenobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde nach seiner
Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung ( gegen Rückgabe
der gelieferten Ware) oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache
berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach
seiner Wahl berechtigt Rücktritt Oder Minderung zu verlangen. Wir
haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde
Schadensansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist
die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt Soweit nicht vorstehend etwas
Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
Eigentumsvorbehaltssicherung
Wir
behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller
Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigen Verhalten des
Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die
Kaufsache zurückzunehmen. In der Rücknahme der Kaufsache durch uns
liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind durch Rücknahme der Kaufsache
zur deren Verwertung befugt. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen
Dritter hat uns der Kunde unverzüglich Schriftlich zu benachrichtigen,
damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht
in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten
einer Klage § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns
entstandenen Ausfall. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im
ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen: er tritt uns jedoch
bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Endbetrages einschließlich
er MWST unserer Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen
seinen Abnehmer erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache
ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist.
Gerichtsstand - Erfüllungsort
Sofern
der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand, wir sind
jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu
verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern
sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt ist unser
Geschäftssitz Erfüllungsort.
Papiersysteme HS GmbH